Ein vor kurzem veröffentlichtes Urteil des Obergerichts Zürich1stellt die Praxis von Schweizer Banken in Bezug aufLibor-Hypotheken infrage. Bisher haben diese bei der periodischen Anpassung der gelten-den Sätze jeweils nichtmit negativen Libor-Sätzen, sondern mit einem minimalen Satz von null Prozent gerechnet. Das Urteil könnte dievon Hauskäufern im Zusammenhang mit Libor-Hypotheken geschuldeten Zinsen betreffen und würde sich lautSchätzung der NZZ auf eine sechsstellige Streitsumme belaufen2. Wie es dazu kam und welche Auswirkungen dasUrteil mit sich bringen könnte, wird im Folgen-den erläutert.
Ausgangslage und Klage
Der Kläger, ein Kunde einer Bank mit Sitz in Zürich, hatte im Jahr 2012 eine Libor-Hypothek bei dieser Bankabgeschlossen. Angenommen die Bankenmarge würde weniger als 0.75% betragen, würde der Kunde reintheoretisch bei einem 3-Monats-Libor von-0.75% kontinuierlich Geld von der Bank bekommen. Und in einemsolchen Umfeld bewegt sich der Libor seit Januar 2015 tatsächlich, wie in der untenstehenden Grafik zu erkennenist. Zu so einem Schluss ist auch der Kläger in diesem Fall gekommen. Der Streit zwischen den zwei Parteien drehtsich nun darum, ob sich ein negativer Libor auf den geschuldeten Zins durchschlägt oder nicht. Für den aus seinerSicht zu Unrecht belasteten Zins verlangt der Kläger nun eine Rückerstattung «wegen Verletzung derAufklärungspflicht», wie dem Gerichtsurteil zu entnehmen ist.
Rahmenvertrag und mögliche Interpretationen
Die Pflicht zur Zinszahlung könne nur umgekehrt werden, wenn dies explizit vertraglich festgehalten wurde, hieltdas Bundesgericht 2018 fest. Unbeantwortet blieb die Fragestellung, ob die vereinbarte Bankenmarge durch dieNegativzinsen reduziert wird und der geforderte Zins bis auf null sinken könnte. Wenig überraschend wird dies vonBanken dahingehend interpretiert, dass ihre Marge von den Negativzinsen nicht berührt wird und jeweils komplettgeschuldet ist. Als Grundlage ihrer Argumentation dienen die periodischen Bestätigungsschreiben an die Kunden,in denen die geltenden Zinssätze für die laufende Periodemitgeteilt werden. In diesen wird in der Regel vermerkt,dass der Basissatz bei mindestens null angesetzt wird. Falls die Kunden den Mindestzinssatz protestlos zahlten,würden diese den Konditionen damit automatisch zustimmen, lautet die Sicht der Banken.
Gerichtsurteil Obergericht Zürich
Das Zürcher Obergericht erklärte die von der Bank vorgebrachten Bestätigungsschreiben in dieser Hinsicht aber alswirkungslos. Ausschlaggebend wäre erst eine separate spezifische Vereinbarung (schriftlich oder mündlich), in derbeide Parteien einen minimalen Basiszinssatz vereinbart hätten.
Da das Obergericht die Bestätigungsschreiben nicht als vertragliche Vereinbarung ansieht, wären die Bankengrundsätzlich in jedem Einzelfall verpflichtet, den Nachweis einer separaten Vereinbarung eines Basiszinses vonmindestens null zu erbringen. Im Zweifel werde von einer fehlenden Vereinbarung aus-gegangen, hielt dasObergericht fest. Im vorliegenden Fall wurde das Urteil eines Bezirksgerichts nun vom Zürcher Obergericht an dierstere Instanz zurückgewiesen. Diese hat nun den Auftrag, in einem Beweisverfahren herauszufinden, ob einesolche Vereinbarung getroffen wurde oder nicht.
Mögliche Konsequenzen
Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für jene Libor-Hypotheken haben, welche vor dem Januar 2015abgeschlossen worden waren und noch keine Klausel mit einem Basiszinssatz von mindestens null enthalten. Zubeachten ist, dass einige Banken ihre Rahmenverträge schon vor 2015 entsprechend angepasst hatten. DieAnsprüche seitens der Kapitalnehmer würden mit den Zinszahlungen nach der Einführung der Negativzinsenbeginnen und wohl mit der Neuabschliessung eines neuen Vertrages oder der Unterzeichnung einer separatenVereinbarung enden.
Das Urteil des Obergerichts Zürichs ist rechtsgültig,da es nicht angefochten wurde. Dass dasBestätigungsschreiben nicht ausreichend ist, um einen Mindestbasiszins festzusetzen, wird wohl auch dasBezirksgericht nicht mehr ändern können. Einzig Gerichte in anderen Kantonen oder das Bundesgericht (im Falleeiner Weiterziehung bis zur höchsten Instanz) könnten zu anderen Schlüssen kommen.
Kunden, welche ihre Forderungen gegenüber den Kreditgebern geltend machen wollen, wird empfohlen, dies in«schriftlicher Form und unter Nennung des entsprechenden Betrags zutun». Die Bankenliessen verlauten, dass derFall noch nicht endgültig abgeschlossen sei und die einzelnen Fälle zudem individuell betrachtet werden müssten.
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